Wahlen der Kommandanten / stellvertretenden Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehren Bad Berneck, Escherlich und Wasserknoden

Nach § 8 Abs. 2 des Bayerischen Feuerwehrgesetzes (BayFwG) wird der Kommandant bzw. der stellvertretende Kommandant in geheimer Wahl von den Feuerwehrdienst leistenden Mitgliedern der Freiwilligen Feuerwehr und den Feuerwehranwärtern, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, aus ihrer Mitte auf sechs Jahre gewählt.
Zum Feuerwehrkommandanten bzw. stellvertretenden Kommandanten kann nur gewählt oder bestellt werden, wer nach Vollendung des 18. Lebensjahres mindestens vier Jahre in einer Feuerwehr Dienst geleistet und die vorgeschriebenen Lehrgänge mit Erfolg besucht hat. Ausnahmsweise genügt es, wenn den Umständen nach anzunehmen ist, dass der Betreffende solche Lehrgänge in angemessener Frist mit Erfolg besuchen wird.
Im Jahr 2021 stehen bei den Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Bad Berneck folgende Wahlen an:
FF Bad Berneck - stellvertretender Kommandant
FF Escherlich - Kommandant und stellvertretender Kommandant
FF Wasserknoden - Kommandant.
Nach dem Verlauf der Corona-Pandemie können die Jahreshauptversammlungen der Freiwilligen Feuerwehren und die anstehenden Wahlen im bisherigen Zeitraum und in gewohnter Weise nicht abgehalten werden.
Aus diesem Grund werden alle Aktiven der betroffenen Feuerwehren (Wahlberechtigte) schriftlich zur Stimmabgabe im Rathaus unter Einhaltung der gültigen Hygienevorschriften am
Montag, 25.01.2021 08.00 – 12.00 und 13.30 – 16.00 Uhr
Dienstag, 26.01.2021 08.00 – 12.00 und 13.30 – 16.00 Uhr
Mittwoch 27.01.2021 08.00 – 12.00 Uhr
Donnerstag, 28.01.2021 08.00 – 12.00 und 13.30 – 17.30 Uhr
Freitag, 29.01.2021 08.00 – 12.00 Uhr
eingeladen.
Sollten Aktive keine Möglichkeit zur Stimmabgabe im Rathaus während der normalen Dienstzeiten haben, wäre dies noch am
Montag, 01.02.2021 18.00 – 19.30 Uhr,
im jeweiligen Feuerwehrgerätehaus möglich.
Die Wahl erfolgt mittels Stimmzettel in geheimer Abstimmung. Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen Stimmen erhält. Erhält kein Bewerber die Mehrheit, so findet eine Stichwahl statt. Der Gewählte bedarf der Bestätigung durch die Stadt im Benehmen mit dem Kreisbrandrat.
Die Auszählung der abgegebenen Stimmen erfolgt am 1. Februar 2021, ab 20.00 Uhr, durch den Wahlausschuss.
Wahlvorschläge sind bis 11.01.2021 bei der Stadtverwaltung bzw. dem Kommandanten – zur Weiterleitung – abzugeben.
Bad Berneck i. Fichtelgebirge, 11. Dezember 2020
Stadt Bad Berneck i. Fichtelgebirge
gez.
Zinnert
Erster Bürgermeister