Erweiterter Verkauf an Muttertag - 14. Mai 2023

  • Amtliche Bekanntmachung
  • Aus dem Rathaus
  • Freizeit
  • Für Gäste

Ausnahmebewilligung für Ladenschlusszeiten

Alle Verkaufsstellen in Bayern, in denen in erheblichem Umfang Blumen feilgehalten werden, dürfen am Sonntag, 14. Mai 2023 (Muttertag), in der Zeit von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr zum Zwecke des Verkaufs beziehungsweise der Abgabe von Blumen geöffnet sein.

Die Allgemeinverfügung nach §23 LadSchlG zu Muttertag am 14.5.2023 aus dem Bayerischen Ministerialblatt finden Sie hier.

 

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