Erweiterter Verkauf an Muttertag - 14. Mai 2023

Ausnahmebewilligung für Ladenschlusszeiten
Alle Verkaufsstellen in Bayern, in denen in erheblichem Umfang Blumen feilgehalten werden, dürfen am Sonntag, 14. Mai 2023 (Muttertag), in der Zeit von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr zum Zwecke des Verkaufs beziehungsweise der Abgabe von Blumen geöffnet sein.
Die Allgemeinverfügung nach §23 LadSchlG zu Muttertag am 14.5.2023 aus dem Bayerischen Ministerialblatt finden Sie hier.