Bürgerentscheide "Ölschnitzufer" am 28. März 2021

Stadt Bad Berneck

Der Stadtrat stimmte in seiner Sondersitzung am 7. Januar 2021 für die Zulassung des eingereichten Bürgerbegehrens "Natursteinmauer Ölschnitz".

Gleichzeitig wurde das Ratsbegehren "Sanierung/Aufwertung Uferpromenade" beschlossen.

Die Fragestellungen lauten wie folgt:

Bürgerentscheid 1: Ratsbegehren "Sanierung/Aufwertung Uferpromenade"
Sind Sie dafür, dass die Stadt Bad Berneck die vom Stadtrat am 12.11.2020 beschlossene Planung zur Sanierung des Ölschnitzufers mit einer Aufwertung der gesamten Uferpromenade fortführt und umsetzt?

Bürgerentscheid 2: Bürgerbegehren "Natursteinmauer Ölschnitz"
Sind Sie dafür, dass die (in Fließrichtung) linksseitige Ufermauer der Ölschnitz im Sanierungsverfahren als Natursteinmauer erhalten bleibt?

Die Bürgerentscheide finden am Sonntag, den 28. März 2021 statt.

Zur Unterrichtung der Stimmberechtigten werden nachfolgend die Auffassungen des Stadtrates der Stadt Bad Berneck i.Fichtelgebirge und der vertretungsberechtigten Personen des Bürgerbegehrens bekannt gemacht.

Hintergrund und Ziel
Das vom Stadtrat und Bürgermeister beschlossene Projekt „Sanierung des Ölschnitzufers mit einer Aufwertung der gesamten Uferpromenade“ eröffnet die Chance, den Zweckbau der Ufermauer gezielt aufzuwerten und somit eine Strahlkraft weit über unsere eigene Region hinaus zu entwickeln. Durch die gezielte städtebauliche Aufwertung unserer Stadt mit einem Bauwerk, das die technische Notwendigkeit, die Langlebigkeit und die Attraktivität vereint, kann es gelingen, Entwicklungsperspektiven für Bad Berneck zu verbessern. Durch die Zusammenarbeit mit Peter Haimerl und der Regierung von Oberfranken bauen wir nicht nur eine Schutzmauer, die höchsten funktionalen Anforderungen gerecht wird, sondern wir installieren gleichzeitig ein architektonisches Vorzeige-Projekt, das geprägt sein wird von seiner unvergleichbaren Einzigartigkeit und kann so beispiellose Aufmerksamkeit und Ausstrahlung erzeugen. Eine Entscheidung für das Ratsbegehren ist auch eine Entscheidung für unsere zukünftigen Generationen und natürlich vor allem für die jetzige Einwohnerschaft. Diese Weitsicht und dieser Mut allein sind notwendig, um unsere Stadt langfristig als attraktive, einzigartige, liebenswerte und finanziell unabhängige Kommune weiterzuentwickeln.

Sanierbarkeit Bestandsmauer
Von den Betreibern des Bürgerbegehrens wurde mehrfach der Eindruck erweckt, dass die bestehende Ufermauer nur in Teilbereichen instandgesetzt werden muss und dies durch behutsame und lokal begrenzte Baumaßnahmen punktuell erfolgen kann. Dem muss deutlich widersprochen werden. Diese Behauptungen werden ohne jeglichen Beleg oder fachlichen Hintergrund in den Raum gestellt. Die Initiatoren des Bürgerbegehrens verfügen selbst nicht über die notwendige baufachliche Qualifikation und die damit verbundenen Spezialkenntnisse. Dadurch könnte die Bürgerschaft den Eindruck gewinnen, dass sich der Stadtrat nicht mit der Sanierbarkeit der Natursteinwand auseinandergesetzt hat. Auf Grund ihres hohen Alters ist die bestehende Ufermauer in ihrer gesamten Länge in einem völlig maroden Zustand und an vielen Stellen extrem schadhaft und instabil. Besonders deutlich wird dies bei der Vielzahl an Unterspülungen und herausgebrochene Steinen. Die Mauer ist geprägt von einem Mix aus eingesetzten Baustoffen wie vermörtelte Bruchsteine, Sandsteine und Beton und alles andere als eine durchgängige Trockenmauer, wie vom Bürgerbegehren suggeriert. Durch punktuelle Reparaturarbeiten kann die notwendige Standsicherheit der Ufermauer nicht hergestellt werden. Die Behauptung des Bürgerbegehrens, die Mauer befände sich noch in einem guten Zustand, ist schlichtweg falsch. Bereits im Jahr 2015 wurde von Seiten der Stadt Bad Berneck die Frage der Instandsetzung der Bestandsmauer an Fachexperten (Ingenieurbüro und Staatliches Bauamt Bayreuth) herangetragen. Die klare Auskunft war, dass eine Natursteinmauersanierung nicht umsetzbar ist. Der Stadtrat wurde in den vergangenen beiden Jahren durch das beauftragte Ingenieurbüro mehrfach in Kenntnis gesetzt, dass mit einem Versagen der Ufermauer in naher Zukunft gerechnet werden muss.

Förderfähigkeit
Eine „Instandsetzung und auch der Erhalt der Ufermauer im Sanierungsverfahren“ – wie im Bürgerbegehren gefordert - kann weder aus Mitteln der Städtebauförderung noch aus Mitteln nach dem Finanzausgleichgesetz gefördert werden. Die Stadt müsste die anfallenden Kosten vollständig alleine tragen und hat keine Förderung in Aussicht.

Im anderen Fall, beim Ratsbegehren, erfolgt durch die Kombination von technischer Lösung vom Ingenieur-Büro SRP und die architektonische Gestaltung durch Peter Haimerl eine Förderung wie folgt:

  • bis zu 90 Prozent für die gestalterischen Kosten der Mauer, des Geländers und der Beleuchtung aus Mitteln der Städtebauförderung;
  • bis zu 80 Prozent für die technischen Bauwerke (Ufermauer, Brücken und Wasserzugänge) aus Mitteln nach dem Finanzausgleichgesetz;
  • bis zu 70 Prozent für Erneuerung der Wasserleitung und der Kanäle aus Mitteln der RZWas.

Die Zuschusssituation wurde uns durch die Regierung von Oberfranken ausdrücklich zugesichert. Ein weiterer Aufschub oder gar ein Umschwenken auf eine andere Lösung, wie vom Bürgerbegehren gefordert, würde dazu führen, dass diese für Bad Berneck einmalige und hervorragende Förderkulisse wegfallen wird. Schon alleine die Realisierung eines ohnehin notwendigen neuen Geländers auf 700 m Länge sowie die notwendigen Brückensanierungen würden mehr kosten als die Stadt Bad Berneck als Eigenanteil zum beschlossenen Gesamtprojekt zu leisten hat.

Planungskosten
Die Kosten für die aktuellen Planungen werden bei Umsetzung mit bis zu 80 bzw. 90 Prozent bezuschusst. Sollte bei Erfolg des Bürgerbegehrens alternativ eine neue Planung zur Instandsetzung der Ufermauer als Natursteinlösung notwendig werden, entstünden hierdurch zusätzliche Kosten im sechsstelligen Bereich ohne die Förderkulisse von bis 80 bzw. 90 Prozent. Eine neue Planung würde zudem den Baubeginn beträchtlich um mindestens zwei bis vier weitere Jahre verzögern, was auf Grund der derzeit bereits einsturzgefährdeten Mauerbereiche als nicht verantwortbar erscheint.

Baukosten
Der vom Stadtrat beschlossenen Planung liegt eine fundierte Kostenermittlung zu Grunde, die die Grundlage für die Förderfähigkeit bildet. Bereits vor Jahren wurde eine Instandsetzung bzw. ein Ersatzneubau der Natursteinwand von Fachingenieuren und Fachbehörden als überaus kostenintensiv bewertet und von der Finanz- und Rechtsaufsicht (Landratsamt Bayreuth) für Bad Berneck aus wirtschaftlichen Gründen abgelehnt. Sollte dennoch an den Vorstellungen der Betreiber des Bürgerbegehrens festgehalten werden, so muss mit einem finanziellen Fass ohne Boden gerechnet werden.

Brückenbauwerke und Flusszugänge
Der Stadt Bad Berneck ist es zusammen mit den Fachbehörden (u. a. Regierung von Oberfranken) und den Planern (SRP u. Haimerl) gelungen, ein Gesamtkonzept zu entwickeln. Dieses umfasst den Bau einer neu gestalteten „Ölschnitz-Promenade“ sowie die Herstellung mehrerer attraktiver Flusszugänge und Aufenthaltsbereiche. Darüber hinaus beinhaltet es die Modernisierung von vier bestehenden Brücken, die gerade auch für die Anwohner mehr Komfort und Sicherheit ermöglichen. Diese Verbesserungen würden im Fall punktueller Mauerreparaturen entfallen. Allerdings müssen die vorhandenen Brücken in den nächsten Jahren umfangreich und kostenintensiv saniert werden, und zwar dann ohne finanzielle Förderung.

Nachhaltigkeit - Vegetation
Durch punktuell begrenzte Sanierungsmaßnahmen kann die Gesamtlebensdauer der jetzigen Ufermauer nicht verlängert werden. Die Erneuerung der Wasserleitungen und Abwasserkanäle im sogenannten Berstlining- bzw. Inlinerverfahren mag auf den ersten Blick im Fall einer Natursteinlösung abschnittsweise möglich sein und eine Haltbarkeit für die nächsten Jahre in Aussicht stellen. Bei genauerer Betrachtung nützt dies aber wenig, wenn die Ufermauer letztendlich nicht so lange standhält. Die Lebensdauer neu gebauter Leitungen und Kanäle wäre bei einem Neubau der Ufermauer jedoch um Jahrzehnte höher, was sich letztendlich auch positiv auf die Verbrauchsgebühren auswirkt. Der Gestaltungsspielraum bei Eingriffen in Natur und Landschaft im Sinne des Naturschutzes ergibt sich ohnehin aus den gesetzlichen Anforderungen und den eventuell dann notwendigen Kompensationen im Rahmen des Projektverfahrens.

Bauablauf
Die Bauphase der Sanierung der „Ölschnitzufer-Promenade“ wird mit unterschiedlichen Intensitäten ca. zwei Jahre in Anspruch nehmen und von den Anwohnern Kompromisse abverlangen. Mindestens ebenso viel Geduld und Durchhaltevermögen brauchen die Anlieger bei einer Instandsetzung der bestehenden Ufermauer im Sinne des Bürgerbegehrens. Auch hier würden Baumaschinen zum Einsatz kommen und ein erhöhtes Maß an Schwerlastverkehr verursachen.
Sollte der Stadtratsbeschluss durch das Bürgerbegehren gekippt werden, so kommt es zu weiteren Verzögerungen und einem damit verbundenen fortschreitenden baulichen Verfall der Bestandsmauer. Die Anwohner müssen dann damit rechnen, dass es zu Einschränkungen der Zuwegungen und Zufahrten kommt und die Häuser im schlimmsten Fall nicht mehr erreichbar sind.

Das schlüssige Gesamtkonzept
Wenn über das Ölschnitzufer und der damit verbundenen und vom Bürgermeister und Stadtrat beschlossenen Planung geschrieben oder gesprochen wird, ist immer wieder die Rede von der „Haimerl´schen Beton- und Geländergestaltung“. Den Beschluss darauf zu fokussieren, entspricht nicht den Tatsachen. Bereits seit mehreren Jahren ist bekannt, dass bei der Sanierung des Ölschnitzufers größere Eingriffe notwendig sind, um den Hochwasserschutz zu gewährleisten und die Leitungssanierungen durchführen zu können. Die Mitglieder des Stadtrates haben den Beschluss bewusst anhand der Faktenlagen gefasst, um die notwendigen Sicherungs- und Sanierungsarbeiten   gewährleisten zu können. Das dafür notwendige „technische Bauwerk“ der Ufermauer ist nach fundierter Auskunft von mehreren Fachexperten und Behörden ohnehin notwendig. Aus diesem Grund hatte die Stadt Bad Berneck auf Anraten der Regierung von Oberfranken den Experten für Impulsprojekte im ländlichen Raum, Herrn Peter Haimerl, mit ins Boot geholt. Dabei ist es gelungen, ein schlüssiges Gesamtkonzept „Sanierung der Ölschnitzuferpromenade“ zu entwickeln und hierfür noch nie dagewesene Förderkulissen in Anspruch nehmen zu können. Damit können auf langer Sicht die finanziellen Belastungen für Stadt und Bürger geringgehalten werden, um künftig dann auch noch genügend finanziellen Spielraum für andere wichtige Projekte in der Stadt Bad Berneck und den Außenorten zu haben. Neben den technisch notwendigen Bauteilen wie z. B. der Ufermauer, ist es möglich Brücken, Stege, Abgänge und Wege für die nächsten Jahrzehnte in einen Zustand zu versetzen, der dauerhaft und nachhaltig ist.

 

Wir bitten Sie, beim Bürgerentscheid am 28. März 2021 mit
JA zum Ratsbegehren und damit für die vom Stadtrat beschlossene Planung zu stimmen
und das Bürgerbegehren „Natursteinmauer Ölschnitz“ mit NEIN abzulehnen.

Wir Bad Bernecker, die wir für den Erhalt der Natursteinmauer an der Ölschnitz eintreten, achten die Tradition und fordern Respekt vor dem kulturellen Erbe unserer Stadt; wir teilen die Liebe für den Reichtum an Naturschönheiten Bad Bernecks, einzigartig harmonisch ergänzt um architektonisch-gestalterische Elemente. In der Musik und Poesie ist dies alles verewigt. Es zu bewahren im besten Sinne liegt uns besonders am Herzen, zu bewahren vor angeblichem Fortschritt, in Wahrheit jedoch vor Verschandelung oder gar Zerstörung.
Wir möchten daher die einzigartige Natursteinmauer entlang der Ölschnitz erhalten: Auf nachahmenswerte Weise nämlich vereint dieses Denkmal Langlebigkeit, Funktionalität, Naturschutz und Schönheit miteinander.

Langlebigkeit und Werthaltigkeit
Die mehr als 120 Jahre alte Mauer ist heute noch in einem insgesamt erhaltungswürdigen Zustand, obwohl die ursprünglich regelmäßigen Wartungsarbeiten an ihr schon seit langer Zeit eingestellt worden sind. Wie viele Bauwerke aus Beton hingegen sind heute bereits nach der Hälfte dieser Zeitspanne abbruchreif – und zwar in ihrer Gesamtheit?

Funktionalität
Die Mauer hat zahlreiche reale Härtetests von Hochwassern bravourös bestanden, insbesondere die legendären Eisschollenabgänge bei Tauwetter nach eisigen Wintern im Frühjahr. Letztmalig hat die Mauer ihre vollumfängliche Tauglichkeit am Himmelfahrtstag 2006 eindrucksvoll bestätigt: Mehr als 60 Kubikmeter Wasser donnerten sekündlich zu Tal, ohne dass sie Schaden genommen hätte.

Naturschutz und Schönheit
Bauherren entscheiden sich zunehmend für Natursteinmauern. Wer holt sich freiwillig Beton in den eigenen Garten? Mit einer seelenlosen Betonmauer auf 500 m Länge wäre es auch vorbei mit vielfältigen Pflanzen und „Mauerblümchen“ aus den Mauerfugen, vorbei mit den Felsvorsprüngen für ruhende Enten. Keine ungestörten Rückzugsmöglichkeiten mehr für Insekten und Feuersalamander.
Der noch heute im Sommer das Herz erfreuende Blick entlang der romantisch grünen Ölschnitz würde dem durch kahle Ödnis bereiteten Ärger weichen – ein Ärgernis, das bliebe. Kein wirklicher Trost wäre, dass die auf großflächigen Betonwänden zu erwartenden Graffitischmierereien alsbald durch Algengrün überdeckt würden. Diese „Aufwertung“ des Ölschnitzufers wollen wir nicht!

Zu allem Übel bekommt Bad Berneck die Zerstörung seines Stadtbildes nicht einmal kostenlos; für den Neubau einer Betonmauer mit mehreren Brücken werden nämlich schon nach heutigem Planungsstand Kosten von mind. 12 Mio. EUR veranschlagt.
Dabei wird es aber nicht bleiben, wie uns viele andere Beispiele im Land lehren. Geworben wird mit Zuschüssen, deren Zusicherung in der erträumten Höhe keinesfalls gesichert, sondern vielmehr stark zu bezweifeln ist.

Die vielen gewichtigen Vorteile einer Sanierung der Natursteinmauer überzeugen:

  1. Der gute Erhaltungszustand der Natursteinmauer ermöglicht während der Kanalerneuerung ein kostensparendes Sanierungsverfahren: Im Gegensatz zum kompletten Neubau einer durchgehenden Betonmauer braucht eine Sanierung nämlich nur abschnittsweise und örtlich begrenzt mit Hilfe von Abstützwänden zu erfolgen. Warum sollte eine Methode, die andernorts beim Neubau oder der Erhaltung von Trockenmauern erfolgreich ist, nicht auch in Bad Berneck an der Ölschnitz technisch problemlos eingesetzt werden können?
     
  2. Mit einer Sanierung wird es für Gastronomie, Hotellerie und Handel nach dem Corona-Stillstand keinen weiteren, mindestens zweijährigen Lockdown geben, den ein Mauerneubau mit Riesenbaustelle, Dauerlärm und LKW-Infarkt erzwingen würde.
     
  3. Die Sanierung verhindert massive Schäden an den Häusern, weil es mit ihr keine Erschütterungen durch Pressluft-Großmaschinen geben wird. Für weit über 1000 Betonsäulen müssten diese tief in härtestes Diabasgestein getrieben werden.
     
  4. Die Sanierung vermeidet ein unkalkulierbares Restkostenrisiko, zu dem auch noch Entschädigungs-zahlungen für die Anwohner hinzukommen könnten. Die Sanierung erhält der Stadt ihren finanziellen Spielraum und einen Haushalt ohne Neuverschuldung, wovon auch unsere vielen Ortsteile profitieren.
     
  5. Die Sanierung macht den zusätzlich zur Betonmauer geplanten vollständigen Neubau der tadellosen Brücken am Kurpark und beim Hotel Heissinger überflüssig. Neue Betonbrücken müssten sich ansonsten in Bögen über die Ölschnitz spannen, um der dann gültigen Hochwassernorm zu entsprechen.

Zusammenfassung:
Das Ratsbegehren des Stadtrates möchte die Natursteinmauer komplett zerstören und sie durch eine monströse Betonmauer auf nur einer Flussseite ersetzen. Ein goldenes, aber nicht durchgehendes Edelstahlgeländer soll anschließend die hässliche 500 m lange Narbe heilen. Die Stadtratsmehrheit nennt das irreführend „Aufwertung der Uferpromenade“.

Allein die Sanierung der Natursteinmauer aber bedeutet eine wahrhafte Aufwertung. Zusätzlich wird dabei erheblich Steuergeld gespart, mit dem die Uferpromenade wirklich aufgewertet werden kann, Geld auch für ein neues, passendes Geländer und eine ansehnliche Gestaltung des Gehwegbelages. Die Stadtverwaltung war schon zielgerichtet für eine Mauersanierung tätig, wurde dann jedoch für weitreichende Planungen durch die Stadtratsmehrheit leider blockiert.

 

Stimmen Sie daher am 28. März bitte so ab:
JA für das Bürgerbegehren „Natursteinmauer Ölschnitz“
NEIN gegen das Ratsbegehren des Stadtrates!